Angebot
© Michael Häberli
Bist du schwanger oder hast du bereits geboren und suchst eine Begleitung für das Wochenbett zuhause?
Nach dem Spitalaufenthalt hat jede Wöchnerin Anspruch auf eine Wochenbettbegleitung durch eine Pflegefachfrau oder Hebamme.
Sehr gerne begleite ich dich und dein Neugeborenes in dieser einzigartigen Zeit. Dabei liegt es mir sehr am Herzen, dass du dich mitsamt deiner Familie in dieser neuen Lebenssituation kompetent beraten und herzlich unterstützt fühlst.
Gerne kannst du mich schon während deiner Schwangerschaft kontaktieren. So können wir ein Erstgespräch vereinbaren, um deine Wünsche, Vorstellungen und Fragen rund ums Wochenbett zu besprechen.
Ich freue mich auf deine Nachricht oder deinen Anruf!
Meine Besuche beinhalten
Bei der Wöchnerin
Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums Wochenbett
Begleitung bei Unsicherheiten, Babyblues
Kontrolle der Gebärmutter, des Wochenflusses und möglicher Geburtsverletzung
Kontrolle sowie Wundpflege nach Kaiserschnitt, Fäden- oder Klammernentfernung
Tipps zur Rückbildung der Gebärmutter
Bei Bedarf Überwachung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur)
Unterstützung rund ums Stillen, Abstillen
Kontrolle und Pflege der laktierenden Brust
Beim Neugeborenen
Allgemeine Babypflege
Nabelpflege
Wickeln nach Kinaesthetik
Gewichtskontrolle, Temperaturkontrolle
Beobachten des Trinkverhaltens
Beobachtung und Beratung rund um die Ausscheidung
Einschätzung der Neugeborenen-Gelbsucht, bei Bedarf kapilläre Blutentnahme
Beratung zur SIDS- Prophylaxe (Plötzlicher Kindstod)
Guthrie-Test
Kosten
Durch die Grundversicherung abgedeckt
Gemäss Art.64 Abs 7 Buchstabe b KVG darf der Versicherer für Leistungen, welche ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt erbracht werden, keine Kostenbeteiligung erheben. (Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 (Stand am 1. Januar 2015). 832.10.)
Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, für Erstgebärende und nach einem Kaiserschnitt werden max. 16 Hausbesuche durch die Grundversicherung deiner Krankenkasse gedeckt
Für Mehrgebärende (mit Ausnahme von Früh-oder Mehrlingsgeburten) werden durch die Grundversicherung max. 10 Hausbesuche gedeckt
(Bundesamt für Gesundheit BAG(2018). Informationsschreiben Leistungen bei Mutterschaft und Kostenbeteiligung (Referenz/Aktenzeichen: 511.0001-66/6).